Covid-Newsletter XIX

Der Gesundheitsminister hat die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 08.02.2021 in Kraft und mit Ablauf des 17.02.2021 außer Kraft tritt.
Für den Sport bedeutet dies:
Breitensport
 Ein regulärer Vereinssport ist nach wie vor nicht möglich, unabhängig von der Sportart, sowohl indoor als auch outdoor.
 Ausgenommen ist der Spitzensport (s.u.).
Sportstätten
 Indoor Sportstätten sind gesperrt.
 Outdoor Sportstätten können weiterhin geöffnet bleiben.
o Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist; es ist eine FFP2-Maske zu tragen.
o Es sind nur Sportarten möglich, bei deren sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt.
o Aufenthalt nur für die Dauer der Ausübung des Sports. o EsisteinAbstandvonmind.zweiMeterneinzuhalten. o 20 m2 pro Person müssen zur Verfügung stehen.
Freizeitsport
 Gemeinsame Sportausübung zw. 06.00 und 20.00 Uhr von höchstens vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich max. 6 Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht.
 Achtung: Diese Regel gilt nicht für Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken (z.B. Sport- und Trainingskurse). Diese dürfen nur gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt erbracht werden
 Bei der Sportausübung im Freien ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird.
Spitzensport
 Leistungs- und Spitzensportler sind vom Betretungsverbot von Sportstätten ausgenommen.
 Leistungs- und Spitzensportler, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, sind
verpflichtet sich alle sieben Tage testen zu lassen (PCR-Test oder Antigen-Test).
 Die jeweiligen Bundesfachverbände haben die Liste der Leistungs-/Spitzensportlerinnen und
-sportler mit dem Sportministerium abzustimmen.
 Präventionskonzepte und ärztliche Betreuung sind erforderlich.
Informationen unter www.vorarlberg.at/sport.

Detailliertere FAQs gibt aus von der BSO: www.sportaustria.at/corona
Unter der Tel.Nr. von 1450 – 1 werden Auskünfte zu den Veranstaltungsregelungen erteilt.
Die Hotline des Sportministeriums ist von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr erreichbar; Tel. +43 (1) 71606 – 665270; E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
Mit sportlichen Grüßen
Landesrätin Martina Rüscher Leiter Sportreferat Michael Zangerl