Covid 19-Newsletter XVIII_2021 01 22

Der Gesundheitsminister hat die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung erlassen, die am 25.01.2021 in Kraft tritt und mit Ablauf des 03.02.2021 außer Kraft tritt.


Für den Sport bedeutet dies:
Breitensport
• Ein regulärer Vereinssport ist nach wie vor nicht möglich, unabhängig von der Sportart, sowohl indoor als auch outdoor.
• Ausgenommen ist der Spitzensport (s.u.).


Sportstätten
• Indoor Sportstätten sind gesperrt.
• Outdoor – Sportstätten können weiterhin geöffnet bleiben.
o Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist; es ist ein MNS zu tragen.
o Es sind nur Sportarten möglich, bei deren sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt.
o Aufenthalt nur für die Dauer der Ausübung des Sports
o Es ist ein Abstand von mind. zwei Metern einzuhalten.
o 10m2 pro Person muss zur Verfügung stehen


Freizeitsport
• Sportausübung ist nur alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, mit engsten Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister) … oder mit einzelnen engsten Bezugspersonen erlaubt. Bei der gemeinsamen Sportausübung ist zu beachten, dass dieser Kontakt nur stattfinden darf, wenn auf der einen Seite Personen aus höchsten einem Haushalt beteiligt sind und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist. Diese Personen müssen den Mindestabstand zueinander nicht einhalten
• Bei der Sportausübung auf öffentlichen Plätzen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.


Spitzensport
• Leistungs- und Spitzensportler sind vom Betretungsverbot von Sportstätten ausgenommen.
• Leistungs- und Spitzensportler, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, sind verpflichtet sich alle sieben Tage testen zu lassen (PCR-Test oder Antigen-Test).
• Die jeweiligen Bundesfachverbände haben die Liste der Leistungs-/Spitzensportlerinnen und -sportler mit dem Sportministerium abzustimmen.
• Präventionskonzepte und ärztliche Betreuung sind erforderlich.


Informationen unter www.vorarlberg.at/sport.
Detailliertere FAQs gibt aus von der BSO: www.sportaustria.at/corona
Unter der Tel.Nr. von 1450 – 1 werden Auskünfte zu den Veranstaltungsregelungen erteilt.