Covid19- Newsletter XIV der Sportabteilung des Landes (Stand: 2.11.2020)

Die Bundesregierung hat mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntgegeben worden, die gravierende Auswirkungen auf den Sport haben.
Vereinssport
 Veranstaltungen mit Ausnahme des Spitzensports (s.u) sind untersagt. Als Veranstaltungen gelten geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen u.a. zur körperlichen Ertüchtigung; dazu zählen jedenfalls Sportveranstaltungen.
 Das bedeutet, dass für alle Sportarten kein Training und keine Wettkämpfe mehr möglich sind. Dies gilt sowohl indoor als auch outdoor.

Die gesamte Verordnung herunterladen