Hundeschulen dürfen wieder den Betrieb aufnehmen

Hallo Sportsfreunde

Hier die Schutzmaßnahmenverordnung der Landesregierung.

BITTE HALTET EUCH DARAN! Wir wollen ja nicht wieder zusperren.

Zudem habe ich der Landesregierung zugesagt, dass auch folgende Punkte durchgeführt werden:

  1. Es werden keine Motivationsgegenstände anderer Kursteilnehmer verwendet-jeder Hundehalter verwendet seine eigenen Utensilien.
  2. Erforderliches Wasser ,bzw. Wasserschüsseln müssen vom Hundehalter mitgebracht werden, damit auch hier kein Kontakt stattfinden kann.
  3. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.

Ich wünsche Euch viel Glück und bleibt gesund.

Bei Unklarheiten könnt ihr mich anrufen oder ein E Mail senden.

Euer Präsident

Roland

Schreiben von der Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)

Sehr geehrter Herr Böhler,

gemäß § 13 Abs. 3 Z 11 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordung, BGBl. II Nr. 58/2021 idF BGBl. II Nr. 120/2021, sind Zusammenkünfte zur tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 56/2012 im Freien zulässig.

Hundetrainings sind daher im Freien wieder erlaubt, da dort epidemiologisch günstigere Bedingungen herrschen.

Es gilt bei diesen Hundeausbildungen ein Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten und eine FFP2-Maske für die Dauer der Veranstaltung zu tragen.

Dokumente zum Nachlesen:

BGBLA_2021_II_120.pdfsig.pdf (Anpassungen der 4. Novelle in der 120. Verordnung)

BGBL-120.Verordnung (Gesamte Verordnung mit markierten relevanten Passagen)