FCI-Prüfungen

Der FCI-Vorstand hat unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Gleichzeitig hat der FCI-Vorstand, wie dies die FCI-VDH-Rechtsberater vorgeschlagen haben, beschlossen, den FCI- Anwartschaften (FCI-CACIB, FCI-CACIT, …), Titeln (FCI-Welt oder Sektionssieger, …) oder
Wettbewerben (FCI-IGP-3, FCI-Agility/Jumping 3 , …) das Präfix/Suffix „FCI“ hinzuzufügen.
Die vorgenannten Änderungen werden in den verschiedenen FCI-Reglementen fett und blau geschrieben.

Dies bedeutet, dass bei allen Prüfungen nach einer FCI-Prüfungsordnung oder einem FCI-Reglement ab sofort vor dem abgelegten Ausbildungskennzeichen der Vorsatz „FCI“ angeführt sein muss.

Dies betrifft den Großteil der in Österreich durchgeführten Prüfungen.

Ausgenommen sind lediglich die ÖPO-BHVT, Obedience-Beginner, Rallye-Obedience, Breitensport, Hütehunde und nationale Prüfungen in Agility und Windhunderennsport.

Es ist nicht erforderlich, dass die Formulare (Richterblätter udgl.) oder die EDV-Programme sofort angepasst werden. Auch werden derzeit keine Prüfungsordnungen oder Reglements neu gedruckt, da sich
inhaltlich und in der Ausführung der Übungen nichts ändert.

Wichtig ist allerdings, dass in den Leistungsheften (wo noch welche erforderlich sind) der richtige Eintrag erfolgt.