Einladung zum VHV-Stöberseminar

Referent: Roland Folly

Termin: 28. und 29.8.2021

Veranstaltungsort: VHV Hundefreunde Bregenz

Liebe Hundefreunde!

Wir freuen uns euch zum VHV Stöberseminar einladen zu dürfen. Es gelten die 3G-Regeln! Bitte beim Veranstalter unaufgefordert vorweisen! Die Kosten für das Seminar wird zur Gänze von der VHV übernommen.

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Hundeschulen dürfen wieder den Betrieb aufnehmen

Hallo Sportsfreunde

Hier die Schutzmaßnahmenverordnung der Landesregierung.

BITTE HALTET EUCH DARAN! Wir wollen ja nicht wieder zusperren.

Zudem habe ich der Landesregierung zugesagt, dass auch folgende Punkte durchgeführt werden:

  1. Es werden keine Motivationsgegenstände anderer Kursteilnehmer verwendet-jeder Hundehalter verwendet seine eigenen Utensilien.
  2. Erforderliches Wasser ,bzw. Wasserschüsseln müssen vom Hundehalter mitgebracht werden, damit auch hier kein Kontakt stattfinden kann.
  3. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.

Ich wünsche Euch viel Glück und bleibt gesund.

Bei Unklarheiten könnt ihr mich anrufen oder ein E Mail senden.

Euer Präsident

Roland

Schreiben von der Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)

Sehr geehrter Herr Böhler,

gemäß § 13 Abs. 3 Z 11 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordung, BGBl. II Nr. 58/2021 idF BGBl. II Nr. 120/2021, sind Zusammenkünfte zur tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 56/2012 im Freien zulässig.

Hundetrainings sind daher im Freien wieder erlaubt, da dort epidemiologisch günstigere Bedingungen herrschen.

Es gilt bei diesen Hundeausbildungen ein Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten und eine FFP2-Maske für die Dauer der Veranstaltung zu tragen.

Dokumente zum Nachlesen:

BGBLA_2021_II_120.pdfsig.pdf (Anpassungen der 4. Novelle in der 120. Verordnung)

BGBL-120.Verordnung (Gesamte Verordnung mit markierten relevanten Passagen)

FCI-Prüfungen

Der FCI-Vorstand hat unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Gleichzeitig hat der FCI-Vorstand, wie dies die FCI-VDH-Rechtsberater vorgeschlagen haben, beschlossen, den FCI- Anwartschaften (FCI-CACIB, FCI-CACIT, …), Titeln (FCI-Welt oder Sektionssieger, …) oder
Wettbewerben (FCI-IGP-3, FCI-Agility/Jumping 3 , …) das Präfix/Suffix „FCI“ hinzuzufügen.
Die vorgenannten Änderungen werden in den verschiedenen FCI-Reglementen fett und blau geschrieben.

Dies bedeutet, dass bei allen Prüfungen nach einer FCI-Prüfungsordnung oder einem FCI-Reglement ab sofort vor dem abgelegten Ausbildungskennzeichen der Vorsatz „FCI“ angeführt sein muss.

Dies betrifft den Großteil der in Österreich durchgeführten Prüfungen.

Ausgenommen sind lediglich die ÖPO-BHVT, Obedience-Beginner, Rallye-Obedience, Breitensport, Hütehunde und nationale Prüfungen in Agility und Windhunderennsport.

Es ist nicht erforderlich, dass die Formulare (Richterblätter udgl.) oder die EDV-Programme sofort angepasst werden. Auch werden derzeit keine Prüfungsordnungen oder Reglements neu gedruckt, da sich
inhaltlich und in der Ausführung der Übungen nichts ändert.

Wichtig ist allerdings, dass in den Leistungsheften (wo noch welche erforderlich sind) der richtige Eintrag erfolgt.

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